Änderung der Gebührenordnung
Tierärztliche Leistungen müssen nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ („GOT“) abgerechnet werden. Eine Abrechnung unterhalb der Gebührenordnung ist gesetzeswidrig. Und hier tut sich was, wie Sie vielleicht schon in den Medien mitbekommen haben:
Die GOT wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres deutlich erhöht werden.
Diese Erhöhung ist ein wichtiger und nötiger Schritt, um unter anderem dem Fachkräftemangel in der Tiermedizin entgegenzuwirken und eine flächendeckende medizinische Versorgung auf hohem Niveau und zu jeder Tageszeit sichern zu können.
Im Vorfeld wurden Experten und Tierärzte aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen befragt, ob die Abrechnung noch zeitgemäß ist. Dabei ergab sich eine dringende Notwendigkeit, die GOT an die aktuellen Behandlungsmöglichkeiten anzupassen. Um sachgerechte und realistische Vorschläge für die Gebührensätze zu ermitteln, erstellten die Untersucher eine betriebswirtschaftliche Berechnung auf Vollkostenbasis, d.h. sämtliche Kosten einer Tierarztpraxis wurden berücksichtigt und auf den Preis für eine tierärztliche Behandlungsminute heruntergerechnet. Um die Gebühren für einzelne Leistungen zu ermitteln, wurde dann deren Zeitaufwand mit den Kosten für eine Behandlungsminute multipliziert. Das Resultat sind neu ermittelte Gebührensätze für jeden Posten der GOT. Weiterhin war es wichtig, bestimmte Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten, wie z.Bsp. ein MRT oder ein CT überhaupt erstmal in der Abrechnung zu erfassen. Es musste ebenso der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die Behandlung von Heimtieren, Reptilien und Vögeln einen höheren Stellenwert erlangt hat.
Es steht also fest: Es wird in Zukunft teurer werden ein Haustier medizinisch versorgen zu lassen. Dabei kann der rechtzeitige Abschluß einer Tierkrankenversicherung helfen.