Änderung der Gebührenordnung
Tierärztliche Leistungen müssen nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ („GOT“) abgerechnet werden. Eine Abrechnung unterhalb der Gebührenordnung ist gesetzeswidrig. Und hier tut sich was, wie Sie vielleicht schon in den Medien mitbekommen haben: Die GOT wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres … Weiterlesen →